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Ihre Bad Säckinger KONUS-Gästekarte
Freie Fahrt mit Bus & Bahn
Wie erhalten Sie die KONUS-Gästekarte und was hat es damit auf sich?
Ihr Urlaub in Bad Säckingen ist gebucht und die Vorfreude auf zahlreiche Erlebnisse und tolle Eindrücke in der Trompeterstadt ist groß - Wunderbar! Mit Ihrer Bad Säckinger Gästekarte genießen Sie nicht nur in der Stadt selbst zahlreiche Vorteile sondern auch im regionalen Nahverkehr sowie teilweise auch in der Schwarzwaldregion.
Sie reisen an, melden sich bei Ihrem Gastgeber an und erhalten in Ihrer Unterkunft die Bad Säckinger Gästekarte mit dem KONUS-Symbol. Diese Gästekarte, die zudem noch ermäßigten oder kostenlosen Eintritt in zahlreiche Einrichtungen im gesamten Schwarzwald ermöglicht, gilt in Verbindung mit einem gültigen, amtlichen Lichtbildausweis während des eingetragenen Aufenthaltes für die angegebenen Personen als Fahrkarte in der 2. Klasse im Nahverkehr in allen Bussen und Bahnen der teilnehmenden Verkehrsverbünde. Die teilnehmenden Verkehrsverbünde und detaillierte Nutzungsbedingungen und Tourenvorschläge finden Sie hier.
Im Erklärvideo werden die Vorteile der KONUS-Gästekarte noch einmal veranschaulicht.
Ihre Vorteile direkt in Bad Säckingen
- Kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel in Bad Säckingen und im Schwarzwald
- Kostenloser Besuch der Promenadenkonzerte
- Ermäßigter Eintritt im Hochrheinmuseum Schloss Schönau
- Ermäßigung bei Events im Kursaal
- Ermäßigter Eintritt in die Aqualon Therme
- Ermäßigter Eintritt im Wildlife-Naturkundemuseum
- Ermäßigter Eintritt bei einer Altstadt-, Münster- und Trompeterführung
- Ermäßigter Eintritt in den Kletterwald Hochempor
- Ermäßigte Schifffahrt auf dem Rhein
- Ermäßigung beim Kauf von Säckinger Merchandise-Artikeln der Tourist-Info
- und viele weitere Ermäßigungen in diversen Freizeiteinrichtungen der Region
Den Flyer mit allen weiteren Informationen und Vergünstigungen finden Sie hier zum Download.
Die Kurtaxesatzung
Mit der Bezahlung der Kurtaxe erhalten Sie Ihre Bad Säckinger KONUS-Gästekarte und kommen somit in den Genuß zahlreicher Vergünstigungen, wie sie oben beschrieben werden.
Die Erhebung der Gästedaten, die für die Berechnung der Kurtaxe erforderlich sind, erfolgt mittels eines Meldescheins und ist gesetzlich vorgeschrieben (Bundesmeldegesetz, Kurtaxesatzung). Die Erhebung der Kurtaxe dient der Förderung des Kur- und Ferienortes Bad Säckingen und der Ertrag ist ausschließlich zur Finanzierung von touristischen Einrichtungen, touristischer Infrastruktur sowie Veranstaltungen zu verwenden, welche Ihnen und allen Gästen dienen. Die Kurtaxe wird grundsätzlich vom Gastgeber berechnet und vom Tourismus- und Kulturamt im Namen und Auftrag der Stadt Bad Säckingen eingenommen.
Pro Übernachtung und Person gilt ein Kurtaxesatz von 2,50 € in Bad Säckingen, sowie 1,20 € in den Ortsteilen Wallbach, Rippolingen und Harpolingen. Personen mit Behinderung sowie deren eingetragene Begleitpersonen (Kennzeichnung "B") haben gegen Vorlage des Ausweises bei mindestens 70 % Behinderung eine Ermäßigung von 50 % der Kurtaxe. Kinder und Jugendliche bis einschließlich 12 Jahren sind von der Kurtaxe befreit. Ebenso entfällt die Kurtaxe bei Geschäftsreisenden, deren geschäftlicher Einsatz-/Arbeitsort innerhalb Bad Säckingens liegt. Ein Nachweis auf Befreiung von der Kurtaxe muss dabei durch den Gastgeber beim Tourismus- & Kulturamt eingereicht werden; ein Anspruch auf die KONUS-Gästekarte entfällt hierbei.